Mit Bescheid vom 05. Mai 2017 hat das Finanzamt Kaiserslautern festgestellt, dass die Satzung des Sportkegelvereins "SKV Old School Kaiserslautern e. V. " die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach
den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung erfüllt (Gemeinnützigkeit).